KfW ändert Bezeichnungen für Energiesparhäuser

geschrieben von juliane am Montag, den 30. März 2009 um 16:37

Ab April 2009 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bezeichnung von KfW-40 Energiesparhaus in Effizienzhaus 55. Ebenso wird die Bezeichnung KfW-60 Energiesparhaus in Effizienzhaus 70 geändert. Das neue Effizienzhaus darf von den Höchstwerten der Energiesparverordnung 2007 (EnEV) hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes nur 55 Prozent erreichen. Wie bereits beim KfW-40-Haus beträgt somit der Jahresprimärenergiebedarf 40 Kilowatt pro Quadratmeter Nutzfläche des Hauses.

Mit dem Jahresprimärenergiebedarf wird bestimmt, wieviel Energie im durchschnittlichen Jahresverlauf für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Transmissionswärmeverlust beschreibt die energetische Qualität der thermischen Hülle, also der Isolierung des Daches, der Außenwände, den Fenstern und dem Boden eines Gebäudes.

Das KfW-Effizienzhaus 70 (ehemals KfW-60-Haus) darf dementsprechend nur 70 Prozent der EnEV-Höchstwerte erreichen. Auf den Quadratmeter Nutzfläche berechnet bedeutet dies 60 Kilowattstunden.

Das Förderprogramm der KfW bietet zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb neuer Wohngebäude. Diese müssen jedoch den Förderstandard eines KfW-Effizienzhauses 55 oder 70 erreichen.

Auf www.fmw-finanzierungen.de finden Sie zudem weitere Infos zum Thema Immobilienfinanzierung.


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EnEV-Durchführungsverordnung für Berlin steht

geschrieben von Stefan am Mittwoch, den 13. August 2008 um 12:29

Berlin hat die Energiesparverordnung (EnEV) in Landesrecht umgesetzt. Seit dem 3. August ist die Verordnung in Kraft. Bedingt durch die Vorgaben in der EnEV 2007 wurde die Funktion eines „Sachverständigen für energiesparendes Bauen“ eingerichtet. Die Schverständigen sind besonders qualifizierte Ingenieure die durch das Land Berlin geprüft sind. Die Sachverständigen sollen die Bauausführungen bei Neubauten und Gebäudeerweiterungen überprüfen. Nur bei Einhaltung der EnEV-Vorgaben wird auch ein Energieausweis ausgestellt.

Seit der EnEV 2007 wird der Energieausweis zur Pflicht. Ab dem 1. juli 2008 müssen Besitzer von vor 1965 errichteten Gebäuden potentiellen Käufern den Energieausweis vorlegen. Für alle anderen Gebäude wird dies zum 1. Januar 2009 zur Pflicht. Die gesonderten Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude können hier nachgelesen werden.

Mit der neuen EnEV-Durchführungsverordnung für Berlin werden die Nachweise für das energetisches Bauen nicht mehr durch die Bauornung sondern durch die EnEV-Durchführungsverordnung geregelt.

Weitere Informationen zur EnEV-Durchführungsverordnung für Berlin finden Sie hier.


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Wir sind ein Architektur und Ingenieurbüro in Berlin. Wir haben uns auf Niedrigenergie- und Passivhäuser spezialisiert. Das Passivhaus erlangt in Zeiten hoher Energiekosten immer mehr an Bedeutung. Wir möchten Sie hier über Passivhäuser und über Neues zu diesem Baukonzept informieren.