geschrieben von juliane am Montag, den 30. März 2009 um 16:37
Ab April 2009 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bezeichnung von KfW-40 Energiesparhaus in Effizienzhaus 55. Ebenso wird die Bezeichnung KfW-60 Energiesparhaus in Effizienzhaus 70 geändert. Das neue Effizienzhaus darf von den Höchstwerten der Energiesparverordnung 2007 (EnEV) hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes nur 55 Prozent erreichen. Wie bereits beim KfW-40-Haus beträgt somit der Jahresprimärenergiebedarf 40 Kilowatt pro Quadratmeter Nutzfläche des Hauses.
Mit dem Jahresprimärenergiebedarf wird bestimmt, wieviel Energie im durchschnittlichen Jahresverlauf für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Transmissionswärmeverlust beschreibt die energetische Qualität der thermischen Hülle, also der Isolierung des Daches, der Außenwände, den Fenstern und dem Boden eines Gebäudes.
Das KfW-Effizienzhaus 70 (ehemals KfW-60-Haus) darf dementsprechend nur 70 Prozent der EnEV-Höchstwerte erreichen. Auf den Quadratmeter Nutzfläche berechnet bedeutet dies 60 Kilowattstunden.
Das Förderprogramm der KfW bietet zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb neuer Wohngebäude. Diese müssen jedoch den Förderstandard eines KfW-Effizienzhauses 55 oder 70 erreichen.
Auf www.fmw-finanzierungen.de finden Sie zudem weitere Infos zum Thema Immobilienfinanzierung.
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Kategorie: Allgemein,Energiesparhaus,Förderung
geschrieben von juliane am Montag, den 9. Februar 2009 um 19:34
Die Zahl der Passivhaus-Neubauten und Sanierungen im Passivhausstil ist in den vergangenen beiden Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Dies berichtet das Passivhaus Institut. Demnach waren es zu Beginn des Jahres 2007 rund 8000 Einheiten, heute seien es 12.500, wobei eine Einheit 100 Quadratmetern entspricht. Hier sei ein Trend erkennbar, resümiert das Institut. Durch die steigenden Energiekosten würden viele Menschen über Alternativen im Hausbau nachdenken.
Allerdings gebe es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Kämen im Bundesspitzenreiter Baden-Württemberg durchschnittlich 2,4 Passivhäuser auf 100.000 Einwohner, seien es in Sachsen gerade einmal 0,78. Uwe Kettner, Spezialist für energieeffizientes Bauen aus Sachsen, ist darüber nicht verwundert. Die Kaufkraft im Osten Deutschlands sei geringer und damit sei die Hemmschwelle, zehn Prozent mehr beim Hausbau auszugeben, viel höher. Viele würden hier aber vergessen, die zukünftige Ersparnis mit einzuberechnen. Mit einem Passivhaus lassen sich immerhin bis zu 90 Prozent der Heizkosten sparen. Außerdem könnten die Mehrkosten durch den „Ökologisch Bauen“-Kredit der KfW-Bank abgefedert werden.
Besonders im öffentlichen Sektor sei viel getan worden, berichtet das Passivhaus Institut weiter. Jedoch würde der öffentliche Sektor in Westdeutschland die Passivhausweise konsequenter nutzen als in Ostdeutschland. Während im Westen vielerorts Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und andere öffentliche Gebäude in Passivbauweise saniert oder neu gebaut hat, seine es im Osten lediglich fünf Kindergärten und eine Schule, alle in Sachsen.
Das Modell der Passivhausnutzung sei aufgrund seiner hohen Sparmöglichkeiten ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen.
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Kategorie: Allgemein,Förderung,Heizkosten,Passivhaus,Sanierung
geschrieben von Fritz am Dienstag, den 10. Juni 2008 um 16:26
Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss in Wekeln (NRW) hat den Beschluss gefasst, dass jeder Bauherr, der ein Grundstück kauft, einen Umweltaufschlag von fünf Euro pro Quadratmeter zahlen muss. In diesem Jahr werden dadurch ca. 110.000 Euro eingenommen. Dieses Geld wird dann denjenigen zugute kommen, die in ein Energiesparhaus oder in ein Passivhaus investieren.
Die Stadt kostet dieses Umwelt-Förderprogramm nichts, es orientiert sich an den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Wer ein KfW 60-Haus errichtet bekommt 3000 Euro, wer in ein KfW 40-Haus investiert kann sich über 4000 Euro freuen und derjenige, der sich für ein Passivhaus entscheidet, erhält eine Förderung von 6000 Euro. Innerhalb von vier Wochen wird der Zuschuss gezahlt.
Wenn doch nicht das gesamte eingenommene Geld ausgezahlt werden sollte, wird der Rest für energetische Maßnahmen an oder in städtischen Gebäuden verwendet.
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