geschrieben von juliane am Freitag, den 20. Februar 2009 um 08:00
Im Januar diesen Jahres trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Dieses garantiert privaten Hausbesitzern, die eine Solarstromanlage betreiben, einen festen Einspeisetarif für den selbst erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz. Das betont der Bundesverband Solarwirtschaft.

In diesem Jahr bekommen private Stromerzeuger einen Preis von 43,01 Cent pro Kilowattstunde vom eigenen Dach. So könne über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Betreiberrendite in Höhe von etwa sechs Prozent erzielt werden. Die Anschaffung einer handelsüblichen Solaranlage rentiere sich je nach Anlagenart und Standort damit bereits nach 14 Jahren.
Wer sich jetzt zum Jahresbeginn für eine Solaranlage entscheidet, kann noch mehr Vorteile mitnehmen, teilt Sebastian Fasbender vom BSW mit. Denn zum Einen seien die Preise gesunken und zum Anderen profitiert der Kunde, je früher er eine Solaranlage installiert und ans Netz bringt. Zusätzlich zu den durch das neue Gesetz garantierten 20 Jahren bekommt der Besitzer die restlichen Monate des Einrichtungsjahres bezahlt. Das bedeutet, wer jetzt bereits eine Anlage am Netz hat, erhält fast 21 Jahre bezahlt statt 20.
Zudem wird die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage durch den “Erneuerbare Energien”-Kredit der KfW-Bank gefördert. Er bietet Darlehen von bis zu 100 Prozent netto der Investitionskosten. In Anspruch genommen werden kann er auch direkt über die Hausbank.
Kategorie: Allgemein, Förderung, Solaranlagen
geschrieben von Fritz am Sonntag, den 20. April 2008 um 18:03
Die Hamburger schwarz-grüne Koalition hat sich auf grundlegende Klimaschutzziele geeinigt. Im Koalitionsvertrag des gerade geschlossenen Bündnisses werden im zukünftigen Klimaschutzgesetz unter anderem folgende Punkte angesprochen:
1. Bis 2020 soll der CO2-Ausstoß um 40 % gesenkt werden.
2. Innerhalb angemessener Übergangsfristen sollen Passivhäuser die Regel im Wohnungsbau werden
3. Es werden energetische Mindeststandards für den Altbaubestand festgelegt. Der jährliche Energieverbrauch darf dann nicht mehr 400 kWh je Quadratmeter übersteigen. Diese Obergrenzen der Energieverbrauchswerte sollen in den folgenden Jahren angemessen gesenkt werden.
4. Ein Neueinbau von Nachspeicherheizungen wird verboten. Stattdessen sollen bei Neubaumaßnahmen bzw. beim Ersatz von alten Heizungen klimafreundlichere Heizungssysteme montiert werden.
5. Beim Neubau bzw. Austausch von Heizungen soll eine Nutzung von Solarwärme Pflicht werden.
Mal sehen, welche Punkte letztendlich im Gesetz wirklich verabschiedet werden.
Den gesamten Koalitionsvertrag gibt es unter: Koalitionsvertrag
Kategorie: Allgemein, Energie, Energiebilanz, Klimaschutz, Solaranlagen
geschrieben von Stefan am Dienstag, den 29. Januar 2008 um 13:39
Ob man nun ein Passivhaus oder ein Niedrigenergiehaus (NEH) baut oder nicht, mit einer Photovoltaik-Anlage können sie richtig Energiesparen. Und das beste an einer Photovoltaik-Anlage ist, dass der Erwerb und die Installation einer Photovoltaikanlage auch noch staatlich gefördert wird. Die KfW hat dafür eigens ein Förderprogramm “Solarstrom Erzeugen” aufgesetzt. Dabei werden durch dieses Förderprogramm Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 EUR gefördert. Finanziert werden dabei die Investitionskosten, die Kosten für Messeinrichtungen, Montagekosten, Netzanschlusskosten und Planungskosten. Dabei kann es bei dem Bauvorhaben um die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, die Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage oder den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage gehen. Ob sich die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage wirklich lohnen und auch amortisieren können Sie mit dem Investitions-Rechner für Photovoltaikanlagen nachprüfen.
Webtipp: Weitere Informationen rund ums Bauen und Renovieren.
Kategorie: Energie, Förderung, Haustechnik, Klimaschutz, Solaranlagen
geschrieben von Stefan am Freitag, den 20. April 2007 um 08:00
Wer vorhat große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung oder für die solare Kühlung zu installieren für den bietet das KfW-Programm “Erneuerbarer Energien” nun eine attraktive Möglichkeit der Förderung. Dazu heisst es:
Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.
Darüber hinaus wird ein Investitionsbonus eingeführt. Den Investionsbonus gibt es für große solarthermische Anlagen.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:
Mit dem Innovationsbonus erleichtern wir besonders innovativen Technologien den Eintritt in den Wärmemarkt. Wir stärken damit die Förderung von gewerblichen und privaten Investitionen.
Das Programm wurde von der Europäischen Kommision genehmigt und ist für den gewerblichen Bereich ab 1. Mai 2007 freigegeben. Neu an dem Programm ist die wesentlich atraktivere Förderung von großen Solarkllektoren für die Heizungsunterstützung, die solare Kühlung, die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung von Prozesswärme. Einzige Voraussetzung ist, dass die Kollektorfläche mindestens 40 Quadratmeter beträgt. Außerdem können noch Tilgungszuschüße für große Solarkollektoren beantragt werden.
Mit dem Investitionsbonus ist es möglich die Fördersumme zu verdreifachen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Solarkollektoren besonderen Qualitätsanforderungen genügen. Abhängig für die Gewährung des Investitionsbonus ist der Anlagetyp der Solarkollektoren. Die Regelung findet Anwendung für Solarkollektoren mit 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche.
Die Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden. Unternehmen und Freiberufler werden von der KfW Förderbank gefördert.
Kategorie: Förderung, Haustechnik, Klimaschutz, Solaranlagen
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