KfW ändert Bezeichnungen für Energiesparhäuser
geschrieben von juliane am Montag, den 30. März 2009 um 16:37
Ab April 2009 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bezeichnung von KfW-40 Energiesparhaus in Effizienzhaus 55. Ebenso wird die Bezeichnung KfW-60 Energiesparhaus in Effizienzhaus 70 geändert. Das neue Effizienzhaus darf von den Höchstwerten der Energiesparverordnung 2007 (EnEV) hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes nur 55 Prozent erreichen. Wie bereits beim KfW-40-Haus beträgt somit der Jahresprimärenergiebedarf 40 Kilowatt pro Quadratmeter Nutzfläche des Hauses.
Mit dem Jahresprimärenergiebedarf wird bestimmt, wieviel Energie im durchschnittlichen Jahresverlauf für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Transmissionswärmeverlust beschreibt die energetische Qualität der thermischen Hülle, also der Isolierung des Daches, der Außenwände, den Fenstern und dem Boden eines Gebäudes.
Das KfW-Effizienzhaus 70 (ehemals KfW-60-Haus) darf dementsprechend nur 70 Prozent der EnEV-Höchstwerte erreichen. Auf den Quadratmeter Nutzfläche berechnet bedeutet dies 60 Kilowattstunden.
Das Förderprogramm der KfW bietet zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb neuer Wohngebäude. Diese müssen jedoch den Förderstandard eines KfW-Effizienzhauses 55 oder 70 erreichen.
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