Was ändert sich im Baubestand mit der Energieeinsparverordnung 2009?
geschrieben von Elisa am Freitag, den 4. Dezember 2009 um 10:36
Seit dem 1.Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) – für Gebäude und ihre Anlagentechnik und löst damit die bisher geltende EnEV 2007 ab.
Damit steigen die Anforderungen sowohl für Neubauten, als auch für die Modernisierung bestehender Gebäude. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser eines Gebäudes deutlich zu senken.
Die neue EnEV 2009 schreibt für Neubauten einen Jahres-Primärenergiebedarf vor, der durchschnittlich 30% niedriger sein muss. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle 15 % muss leistungsfähiger sein als es die EnEV 2007 vorgeschrieben hat.
Bei der Modernisierung von Altbauten stehen dem Bauherrn zwei Alternativen zur Verfügung. Entweder können bei größeren baulichen Veränderungen der Gebäudehülle (z.B. Fassade, Fenster, Dach) die Anforderungen an diese Bauteile um 30% verbessert werden oder nach der Modernisierung ist der Jahresprimärenergiebedarf um durchschnittlich 30% gesenkt und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 15% verbessert worden.
Die Dämmung von Dachböden war bisher keine Pflicht. Nun müssen begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten, es genügt aber auch eine entsprechende Dämmung des Daches.
Außerdem sollen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind ab dem 1. Januar 2020 stufenweise aus dem Betrieb genommen werden. Dies gilt für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten und für Nichtwohngebäude die mehr als 500 m2 Nutzfläche aufweisen. Zudem gibt es hier weitere Ausnahmen und Details.
Für Klimaanlagen wird eine Einrichtung zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung Pflicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
http://www.bmvbs.de/-,302.7567/Energieeinsparverordnung-EnEV.htm
EnEV Online
http://www.enev-online.de/enev/enev_2009.htm
In einem weiteren Schritt sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 nochmals um 30% erhöht werden. Bauherren sollten sich deswegen bereits bei der Planung eines Neubaus mit den neuen Regelungen auseinandersetzten und zukunftsorientiert bauen.
Kommentare: (2)
Kategorie: Energie
Kommentar by Andy
Made Freitag, 4 of Dezember , 2009 at 10:47
Es ändert sich noch viel mehr. Der Bezug für die Anforderungen ist nicht mehr das A/V-Verhältnis, sondern ein Referenzgebäude.
Man kann natürlich davon abweichen, man muss aber dafür an anderen Stellen, bei negativer Abweichung, für einen entsprechenden Ausgleich sorgen.
Kommentar by Peter
Made Dienstag, 3 of August , 2010 at 14:21
Interessant, ich bin gespannt, was sich die nächste Jahre noch so ändern wird …
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