Gesetz zur Nutzung von erneuerbarer Energie

geschrieben von Stefan am Samstag, den 23. Februar 2008 um 14:59

Mit einem Passivhaus kann man viel Energie sparen doch die Bemühungen müssen noch weiter gehen. Aus diesem Grunde diskutierte vorgestern der Bundestag über Gesetze zur nachhaltigen Energieversorgung, also der Nutzung von erneuerbaren Energien. Im letzten Jahr hatte der Bundestag ein Energie- und Klimaschutzprogramm verabschiedet. Diese Gesetze sind Teil desselben. Wenn es nach der Bundesregierung geht soll der Anteil an erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 um 25-30 Prozent ansteigen. Daraus ergeben sich solch Fragen wie z.B. welche erneuerbaren Energien zugelassen werden sollten. Im Gesetz zur „Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ ist vorgesehen das Gebäude die ab dem 1. September 2009 fertig gestellt werden ihren Energiebedarf durch anteilige Nutzung von erneubaren Energien, wie z.B. Umweltwärme, Solarenergie, Nutzung von Biomasse oder Geothermie decken müssen. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kleinen Häusern mit einer Nutzungfläche unter 50 Quadratmetern und bestimmten gewerblich genutzten Gebäuden. Dabei ist aber der Umfang der Nutzung der erneuerbaren Energien abhängig von der erneuerbaren Energie selber. So ist z.B. bei der Nutzung von Solarenergie vorgesehen, dass die Kollektorfläche mindestens 0,04 je Quadratmeter Nutzfläche beträgt. Gefördert werden die erneuerbaren Enegien, wie z.B. Solaranlagen und Wärmepumpen durch den Bund jedes Jahr (2009 – 2012) bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro. Und auch an die Kontrolle wurde gedacht. Die zur Nutzung von erneubaren Energien verpflichteten Hauseigentümer müssen die Nutzung der erneuerbaren Energien nachweisen. Dazu ist auch vorgesehen, dass Behörden befugt sind zur Kontrolle der Nutzung von erneuerbaren Energien Grundstücke und Häuser betreten dürfen. Wer gegen die Nutzungs- oder Nachweispflicht für erneuerbare Energien verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.


Kommentare: (3)

Kategorie: Energie,Förderung


3 Comments

Pingback by Passivhaus Blog » Passivhaus und Sonnenhaus miteinander kombinieren

Made Dienstag, 4 of März , 2008 at 14:31

[…] Energie. Was bietet sich da mehr an als ein Passivhaus mit einem Sonnenhaus zu kombinieren? Mit dem Gesetz zur Nutzung von erneuerbarer Energie sind auch die Vorraussetzungen für die Finanzierung eines Sonnenhauses geschaffen […]

Kommentar by joe

Made Samstag, 2 of August , 2008 at 07:25

Die Energie wird so teuer, dass die Menschen freiwillig die erneuerbaren Energien nutzen werden.

Kommentar by Heinz068

Made Sonntag, 27 of Februar , 2011 at 20:30

Endlich wird vom Gesetzgeber mal etwas unternommen um die Verwendung von erneuerbaren Energien zu steigern. Ich finde diese Idee mit dem Passivhaus sehr gut. Wenn es Möglichkeiten gibt Energie zu sparen bzw. umweltfreundlich zu erzeugen dann sollte man diese Möglichkeiten auch unbedingt nutzen. Es kann ja nicht zu viel verlangt sein ein paar Solarzellen auf dem Dach unterzubringen. Beim Neubau von Häusern kann der Energiebedarf durch bessere Wärmedämmung, Nutzung von erneubaren Energien, wie z.B. Umweltwärme, Solarenergie, Nutzung von Biomasse oder Geothermie bereits viel zum Umweltschutz beigetragen werden. Leider kann aber noch nicht der gesamte Strombedarf alleine durch die Solarzellen abgedeckt werden. Hier sollte man dann wenigstens beim Vergleich von Stromanbietern darauf achten welche Techniken diese für die Energiegewinnung verwenden. Wenn immer mehr Menschen nur noch die Anbieter wählen die nicht mit Kernkraft und fossiler Verbrennung arbeiten dann werden zwangsläufig auch unsere Politiker mehr in umweltfreundlichere Kraftwerke investieren. Umweltschutz ist keine Hexerei, jeder kann und sollte auch seinen Beitrag dazu leisten.

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