geschrieben von Stefan am Freitag, den 20. April 2007 um 08:00
Wer vorhat große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung oder für die solare Kühlung zu installieren für den bietet das KfW-Programm „Erneuerbarer Energien“ nun eine attraktive Möglichkeit der Förderung. Dazu heisst es:
Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.
Darüber hinaus wird ein Investitionsbonus eingeführt. Den Investionsbonus gibt es für große solarthermische Anlagen.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:
Mit dem Innovationsbonus erleichtern wir besonders innovativen Technologien den Eintritt in den Wärmemarkt. Wir stärken damit die Förderung von gewerblichen und privaten Investitionen.
Das Programm wurde von der Europäischen Kommision genehmigt und ist für den gewerblichen Bereich ab 1. Mai 2007 freigegeben. Neu an dem Programm ist die wesentlich atraktivere Förderung von großen Solarkllektoren für die Heizungsunterstützung, die solare Kühlung, die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung von Prozesswärme. Einzige Voraussetzung ist, dass die Kollektorfläche mindestens 40 Quadratmeter beträgt. Außerdem können noch Tilgungszuschüße für große Solarkollektoren beantragt werden.
Mit dem Investitionsbonus ist es möglich die Fördersumme zu verdreifachen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Solarkollektoren besonderen Qualitätsanforderungen genügen. Abhängig für die Gewährung des Investitionsbonus ist der Anlagetyp der Solarkollektoren. Die Regelung findet Anwendung für Solarkollektoren mit 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche.
Die Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden. Unternehmen und Freiberufler werden von der KfW Förderbank gefördert.
Kommentare: (1)
Kategorie: Förderung,Haustechnik,Klimaschutz,Solaranlagen
geschrieben von Stefan am Donnerstag, den 19. April 2007 um 12:05
Die Heizkosten explodieren und der Klimaschutz ist in aller Munde. Wir alle müssen Energie sparen. Nun ist es im Rahmen des neuen CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe möglich den neuen Zuschuss der KfW aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu beantragen. Haus- oder Wohnungseigentümer die so gründlich modernisieren, dass ihr Haus das Energieeffizienzniveau eines Neubaus erreicht, können seit dem 1. Januar 2007 einen Zuschuss in Höhe von 5000 Euro beantragen. Noch mehr, also bis zu 8750 Euro kann erhalten, wer das Neubau-Niveau um 30 Prozent unterschreitet. Dadurch lässt sich ein Zuwachs von 17,5 Prozent erreichen, bei 50.000 Euro maximal geförderten Sanierungsinvestitionen. Der KfW-Zuschuss kann alternativ zu einem KfW-Kredit beantragt werden.
weitere Informationen: Förderung für ökologisches Bauen
Kommentare deaktiviert für Zuschüsse für das neue CO2-Gebäudesanierungsprogramm Kategorie: Förderung
geschrieben von Stefan am Mittwoch, den 21. Februar 2007 um 15:08
Die KfW Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert das ökologische Bauen. Dazu hat die KfW das Förder-Programm „Ökologisch Bauen“ aufgesetzt.
Grundsätzlich kann jeder die Förderung beantragen der in den Neubau von Wohngebäuden investiert. Das können Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden und Kommunen oder sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Geförderte erhalten langfristige und zinsvergünstigte Darlehen. Dei Zinssätze der Darlehen sind fest. Außerdem erhalten Sie eine tilgungfreie Anlaufzeit.
Gefördert werden Neubauten und der Ersterwerb von Niedrigenergiehäusern bzw. Passivhäusern mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von 40 kwh bzw. 60 kwh pro Quadratmeter. Der Transmissionswärmeverlust muss den Höchstwert für den Transmissionswärmeverlust nach der EnEV um 45 % (mindestens) unterschreiten. Es ist darauf zu achten das das Niedrigenergiehaus 40 (ESH 40) bzw. Passivhäuser durch eine Fachunternehmen erstellt werden.
Die KfW hat ein Merkblatt zum Programm Ökologisch Bauen herausgegeben. Dort kann man detailiert nachlesen wie Anträge gestellt werden, in welchem Umfang mitfinanziert werden kann, welche Sicherheiten erbracht werden müssen, wie die genauen Konditionen des Darlehens aussehen und wie die Auszahlung bzw. Tilgung des Darlehens erfolgt.
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